AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Talentcube GmbH

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Nutzungsbedingungen der Website / Web-Portal

Die Talentcube GmbH, Leonrodplatz 2, 80636 München, (im Folgenden „Anbieter“ genannt) bietet Unternehmen (im Folgenden „Kunde“ genannt) die zeitweise Nutzung einer Softwareanwendung mit unterschiedlichen Einzelanwendungen für das Personal-Recruiting über eine Telekommunikationsverbindung gegen Entgelt an.

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmenkunden des Anbieters über die zeitweise Nutzung von Softwareanwendungen enthalten zusammen mit dem Auftrag (im Folgenden „Auftrag“ genannt) die Bedingungen für die vom Anbieter angebotenen Leistungen zur
  • Nutzung der im Auftrag aufgeführten Softwareanwendung(en) (im Folgenden auch bei Mehrzahl „Anwendung“ genannt) zum Zugriff über eine Telekommunikationsverbindung und
  • zu Verfügung Stellung von Speicherplatz für vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden „Anwendungsdaten“ genannt);
sowie damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen des Anbieters.

(2) ) Soweit die Bestimmungen des Auftrags den Bestimmungen dieser AGB widersprechen, gehen die Bestimmungen des Auftrags den Bestimmungen dieser AGB vor.

(3) Die AGB des Anbieters gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt. Die AGB des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.

(4) Die AGB des Anbieters gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser AGB ist die Bereitstellung der im Auftrag vereinbarten Anwendung zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die Anwendungsdaten im vereinbarten Umfang durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

§3 Bereitstellung von Anwendung und Speicherplatz für Anwendungsdaten

(1) Der Anbieter hält ab dem im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden auch bei Mehrzahl „Server“ genannt) die im Auftrag vereinbarte Anwendung in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der Regelungen im Auftrag und diesen AGB bereit. Der Anbieter kann dabei im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen eigene IT-Systeme und IT-Systeme Dritter einsetzen.

(2) Der Funktionsumfang der Anwendung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Anwendung gemäß dem Auftrag.

(3) Vereinbarungen über Zugangs-, System- und Funktionsvoraussetzungen auf Seiten des Kunden werden im Auftrag getroffen.

(4) Der Anbieter übermittelt dem Kunden die im Auftrag vereinbarte Anzahl von Benutzernamen und Benutzerpasswörtern. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Kunden unverzüglich in nur ihm bekannte Namen und Kennwörter zu ändern und vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Hat der Kunde den Verdacht, dass seine Zugangsdaten einem Dritten bekannt geworden sind oder dass ein Dritter unbefugt den Zugang des Kunden zu der Anwendung nutzt, so ist der Kunde verpflichtet, die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern und den Anbieter unverzüglich zu informieren.

(5) Der Anbieter ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet, die Software laufend weiterzuentwickeln.

(6) Der Anbieter hält auf dem Server ab dem im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die Anwendungsdaten ausreichend Speicherplatz bereit.

(7) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig, mindestens kalendertäglich, gesichert. Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.

(8) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums in dem die Anwendung betrieben wird.

(9) Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und dem Anbieter bis zum Übergabepunkt ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Kunde kann die Anwendung nur nutzen, wenn er diese technischen Anforderungen erfüllt. Die erforderliche Bandbreite der Telekommunikationsverbindung hängt von der Intensität der Nutzung und der Datenmenge des Kunden ab.

§4 Technische Verfügbarkeit der Anwendung und des Zugriffs auf die Anwendungsdaten

(1) Der Anbieter schuldet die nachfolgend vereinbarte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.

(2) Die Verfügbarkeit der Softwareanwendungen beträgt für Web-Services 98,99% im Jahresmittel und für SMTP-Services 98,99% im Jahresmittel.

(3) Zur verfügbaren Nutzung (Verfügbarkeit gegeben) zählen auch die Zeiträume während

a) Störungen in oder aufgrund des Zustandes von nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur;

b) Störungen aufgrund schuldhafter Verursachung durch den Kunden oder Dritte;

c) einer nur unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;

d) Wartungsarbeiten gemäß Abs. 4.

(4) In Abstimmung mit dem Kunden kann der Anbieter die Leistungserbringung für einen definierten Zeitraum unterbrechen, um notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Wartungsarbeiten werden den Zeitraum von fünfzehn Stunden im Quartal nicht überschreiten. Der Kunde wird die Zustimmung zur Durchführung der Wartungsarbeiten nicht unbillig verweigern.

§5 Nutzungsanweisung, Schulungen und sonstige Leistungen des Anbieters

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einmalig bei Vertragsbeginn eine Nutzungsanweisung für die Anwendung zur Verfügung.

(2) Sofern eine Aktualisierung der Anwendung vereinbart ist und erfolgt, wird die Nutzungsanweisung entsprechend angepasst.

(3) Weitere Leistungen des Anbieters, insb. Schulungen zu der Anwendung sind nur geschuldet, wenn diese im Auftrag vereinbart werden. Ist eine Vergütung im Auftrag nicht ausdrücklich vereinbart, werden solche weiteren Leistungen gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwandes zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.

§6 Nutzungsrechte an der Anwendung; Nutzungsrechte an Inhalten von Bewerbern

(1) Nutzungsrechte an der Anwendung

(a) Der Kunde erhält an der Anwendung einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(b) Eine Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht.

(c) Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.

(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Änderungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen.

(2) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 durch den Kunden

(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Kunden und erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

(b) Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung der Anwendung durch nicht berechtigte Dritte schuldhaft ermöglicht, hat der Kunde jeweils eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe vom Anbieter im billigen Ermessen bestimmt wird und im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft wird, zu bezahlen. Mit der Geltendmachung oder Entrichtung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung oder eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzes gegenüber dem Kunden durch den Anbieter nicht ausgeschlossen. Eine verwirkte und bezahlte Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadensersatz vollumfänglich angerechnet.

(c) Weitergehende Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

(3) Nutzungsrechte an Inhalten von Bewerbern

An Informationen, die Bewerber dem Kunden im Rahmen einer Bewerbung zur Verfügung stellen, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht zur Verwendung für rein interne Zwecke. Insbesondere ist die Weitergabe an Dritte und/oder das öffentliche Zugänglichmachen untersagt. Die Unterlagen dürfen nicht von der Plattform heruntergeladen und/oder auf anderen Speichermedien vervielfältigt werden.

§7 Generelle Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird alle Pflichten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere

(a) die notwendigen Vorkehrungen treffen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern. Er wird insbesondere durch geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. Passwortanforderungen, Passwörter auf seinen Rechnern, Einbruchschutz) sicherstellen, dass kein unberechtigter Dritter auf die Anwendung zugreifen kann. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;

(b) die im Auftrag vereinbarten Zugangs-, Funktions- und Systemvoraussetzungen sowie sonstige Voraussetzungen für die Nutzung der Anwendung schaffen und aufrechterhalten;

(c) dafür Sorge tragen, dass die zur Nutzung der Anwendung berechtigten Nutzer auf Seiten des Kunden mit der Bedienung der Anwendung hinreichend vertraut sind, insbesondere die Nutzer ausreichend schulen lassen;

(d) dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters) Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material nicht verletzt werden;

(e) nach § 13 Abs. 2 die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit der Kunde bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;

(f) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;

(g) Benutzerdaten nur verschlüsselt versenden;

(h) berechtigte Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen des Vertrags einzuhalten.

(2) Der Kunde wird dem Anbieter alle Schäden und Aufwände ersetzen, die dem Anbieter aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß Abs. 1 entstehen, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.

§ 8 Datensicherung durch den Kunden und Haftung des Anbieters für den Verlust von Daten

(1) Der Kunde wird, wenn er zur Erzeugung von Daten mit Hilfe der Anwendung dem Anbieter Anwendungsdaten oder sonstige Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen.

(2) Der Kunde wird, sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Daten durch Download sichern.

(3) Der Kunde hat seine Datensicherungen so zu verwahren, dass eine jederzeitige Wiederherstellung der gesicherten Daten möglich ist.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter insoweit nicht als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde entgegen seiner Verpflichtung aus Abs. 1-3 unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

§9 Vergütung

(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz einschließlich der Datensicherung ergibt sich aus dem Auftrag.

(2) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

(3) Soweit nicht anderweitig im Auftrag vereinbart, gilt für die Leistung der Vergütung Folgendes:

(a) Die nutzungsabhängige Gebühr für die Nutzung der Anwendung wird am Ende des ersten Monats nach Start des Vertrages abgerechnet.

(b) Leistungen des Anbieters mit pauschaler Vergütung (z.B. für Schulungen) sind im Voraus zu bezahlen, sofern der Anbieter dies verlangt.

(c) Bei Vergütung nach Aufwand, wird dieser nach Ausführung der Leistung in Rechnung gestellt.

Vergütungen nach (a) bis (c) sind unverzüglich ohne Abzug nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Anbieter.

§10 Preisanpassungen

(1) Im Fall von Änderungen einzelner Kostenbestandteile, die die Gesamtleistungskosten des Anbieters beeinflussen, ist der Anbieter berechtigt, die Preise entsprechend der prozentualen Änderung der Gesamtleistungskosten anzupassen. Hierbei werden sowohl Erhöhungen als auch Senkungen der Gesamtleistungskosten unmittelbar berücksichtigt. Einzelne berücksichtigte Kostenbestandteile sind insbesondere Kosten für Verwaltung, Technologiebereitstellung, oder Kundenservice.

(2) Die Preisanpassung erfolgt höchstens einmal pro Kalenderjahr.

(3) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über eine bevorstehende Preisanpassung informieren. Die angepassten Preise werden 6 Wochen nach Information des Kunden wirksam, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist der Preisanpassung schriftlich widersprochen hat. Im Fall eines wirksamen Widerspruchs gilt der bisherige Preis weiter. Der Widerspruch des Kunden gegen eine Preisanpassung berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung gegenüber dem Kunden binnen einer Frist von 6 Wochen ab Zugang des schriftlichen Widerspruchs des Kunden.

(4) Preiserhöhungen von mehr als 5 % des bisher geltenden Preises berechtigen den Kunden zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preiserhöhungen. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Kündigungserklärung innerhalb von 6 Wochen ab Information über die Preiserhöhung. Der Anbieter wird über diese Möglichkeit bei jeder entsprechenden Preiserhöhung gesondert hinweisen.

§11 Mängelhaftung

(1) Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich in Schriftform per E-Mail an support@talentcube.de anzuzeigen.

(2) Für Mängel der Anwendung, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet der Anbieter nur, wenn er diese Mängel zu vertreten hat.

(3) Der Anbieter beseitigt vom Kunden ordnungsgemäß gemeldete Mängel des Dienstes innerhalb angemessener Fristen. Eine ordnungsgemäße Meldung eines Mangels liegt vor, wenn der Kunde den Mangel so detailliert wie möglich beschrieben hat. Ordnungsgemäße Meldungen müssen insbesondere enthalten:

  • Wortlaut etwaiger Fehlermeldungen,
  • Screenshot des Fehlerzustandes,
  • Schritte zur Reproduktion des Fehlerzustandes,
  • Eingesetztes System,
  • Verwendete Hardwareumgebung einschließlich sämtlicher verwendeten Drittanbietersoftware.
Sind Meldungen des Kunden nicht vertragsgemäß, so beginnen Fristen zur Mangelbeseitigung nicht zu laufen.

(4) Mängelansprüche des Kunden bestehen nicht, wenn der Kunde den Mangel verursacht hat, insbesondere:

(a) bei nicht autorisierten Eingriffen des Kunden in die Anwendung mithilfe von Software oder anderen technischen Einrichtungen, die das Funktionieren der Anwendung ändern, erweitern oder gefährden, (b) bei Zugriffen auf die Anwendung mit anderen technischen Mitteln als den in der Leistungsbeschreibung genannten Internetbrowsern, (c) bei Einsatz von Hardware oder einer Softwareumgebung, die nicht den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Systemvoraussetzungen entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Mangel nicht zu vertreten hat. (5) Ergibt eine Überprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt oder der Anbieter diesen im Rahmen der Mängelhaftung nicht zu vertreten hat, hat der Anbieter Anspruch auf Erstattung des durch die Überprüfung entstandenen Aufwands nach der zum Zeitpunkt der Überprüfung gültigen Preisliste des Anbieters, es sei denn, der Kunden weist nach, dass er die Fehlvorstellung vom Vorliegen eines Mangels oder von der Verantwortlichkeit des Anbieters für diesen Fehler nicht zu vertreten hat. (6) Eine Kündigung des Vertrages gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichend Zeit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter ernsthaft und endgültig verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird oder sie dem Kunden aus anderen Gründen unzumutbar ist. (7) Eine Kündigung wegen einer nur unerheblichen Hinderung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist ausgeschlossen. (8) Schadensersatz kann der Kunde nur nach Maßgabe von § 12 geltend machen.

§12 Haftung für Rechte Dritter

(1) Die Parteien werden sich unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn Dritte gegenüber dem Kunden Rechte an der Anwendung geltend machen. Der Kunde ermächtigt den Anbieter in diesem Fall, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Auseinandersetzung. Er stellt insbesondere schriftlich die notwendigen Informationen sowie relevante Unterlagen zur Verfügung und beantwortet Fragen des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters anzuerkennen.

(2) Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte oder sonstigen Verletzung des Vertrages durch den Kunden ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Vertragsverletzung nicht zu vertreten hat.

(3) Im Übrigen findet bei Rechtsmängeln § 11 Anwendung.

§13 Allgemeine Haftung des Anbieters

(1) Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Buchst. (a) und (b):

(a) Im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Anbieter unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Anbieters jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(b) Die sich aus Buchst. (a) ergebenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie im Fall einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Soweit die Haftung gegenüber dem Anbieter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§14 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so ist er dafür verantwortlich, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat.

(2) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

(4) Die Parteien werden, soweit erforderlich, eine Vereinbarung über Auftragsdatenvereinbarung nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO abschließen. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.

§15 Geheimhaltung

Soweit nicht zwischen Anbieter und Kunden eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen ist gilt für die Geheimhaltung Folgendes:

(1) Die Vertragspartner werden über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber – gleich zu welchem Zweck – verwenden. Zu den als vertraulich zu behandelnden Informationen zählen insbesondere die von der informationsgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Durch den Anbieter vertraulich zu behandeln sind insb. die Anwendungsdaten, sollte er von diesen Kenntnis erlangen.

(2) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen für solche Informationen oder Teile davon, für die die empfangende Partei nachweist, dass sie

  • ihr vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich waren;
  • der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurden, ohne dass die informationsempfangende Partei hierfür verantwortlich ist.

Die Verpflichtungen nach Abs. 1 entfallen außerdem, soweit die informationsempfangende Partei zur Offenbarung der Informationen gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist.

(3) Öffentliche Erklärungen der Parteien über eine Zusammenarbeit werden nur im vorherigen gegenseitigem Einvernehmen abgegeben.

(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 2 nicht nachgewiesen ist.

§16 Laufzeit, Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt ab dem im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt.

(2) Soweit nicht im Auftrag anderweitig vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden.

(3) Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Abmahnung mit angemessener Fristsetzung von nicht unter 14 Werktagen möglich.

Hat der Kündigungsberechtigte länger als 14 Werktage Kenntnis von den die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Umständen, kann er die Kündigung nicht mehr auf diese Umstände stützen.

(4) Ungeachtet der Regelung in Abs. 3 kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrags, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, in Verzug ist. Der Anbieter kann in diesem Fall zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§17 Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von der Partei nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  • über 6 Wochen andauernder und von der Partei nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  • nicht von einer Partei beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.

Jede Partei hat die andere über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§18 Schlussbestimmungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, bei der Erbringung seiner Leistungen Dritte als Unterauftragnehmer heranzuziehen.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist, ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden Stuttgart. Der Anbieter ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

(3) Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung sowohl der Interessen des Kunden als auch des Anbieters als zumutbar erscheint. Diese Berechtigung zur Änderung umfasst nicht wesentliche Inhalte des Vertragsverhältnisses, insbesondere Umfang und Qualität der gegenseitigen Leistungspflichten sowie die Vertragslaufzeit. Der Kunde hat nach der Ankündigung ein Widerspruchsrecht. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Widerspruchserklärung innerhalb von 6 Wochen ab Information über die Änderung. Widerspricht der Kunde nicht so gilt die Änderung als genehmigt. Zusammen mit der Änderungsankündigung wird der Anbieter den Kunden auf diesen Umstand hinweisen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Talentcube GmbH

Nutzungsbedingungen der Bewerber-App

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Die Talentcube GmbH, Leonrodplatz 2, 80636 München (im Folgenden „wir“ bzw. der „Plattformbetreiber“), bietet über die Talentcube App (im Folgenden die „Plattform“) den Nutzern der Plattform (im Folgenden die „Nutzer“) die Möglichkeit, Bewerbungen zu erstellen und sich für offene Stellen zu bewerben.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die geltenden Bedingungen für die Nutzung der Leistungen des Plattformbetreibers (siehe § 2 dieser Nutzungsbedingungen). Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Bedingungen eines Nutzers erkennen wir nicht an, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Der Plattformbetreiber stellt eine Plattform bereit, auf der Nutzer über ein mobiles Endgerät Bewerbungen erstellen können, insbesondere Video-Bewerbungen. Die Nutzung der Plattform ist kostenlos.

(2) Ein Nutzer kann sich auf der Plattform über sein Xing-Profil, LinkedIn-Profil oder Facebook-Profil registrieren. Die Informationen des jeweiligen Nutzers werden so angezeigt, wie sie vom Nutzer auf seinem Xing-Profil, LinkedIn-Profil oder Facebook-Profil zur Verfügung gestellt werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass diese Informationen richtig sind. Verantwortlich für den Inhalt solcher Informationen ist alleine der jeweilige Nutzer. Wir machen uns die Inhalte der Nutzer ausdrücklich nicht zu Eigen.

(3) Der Plattformbetreiber leistet gegenüber dem Nutzer keine Gewähr für die dauerhafte Erreichbarkeit der Website. Die Website ist insbesondere nicht erreichbar, wenn Wartungsarbeiten an der Website durchgeführt werden. Die Nichterreichbarkeit der Website wegen technischer Störungen ist nicht ausgeschlossen.

§ 3 Registrierung von Nutzern

(1) Nutzer können sich kostenlos auf der Plattform registrieren. Ein Anspruch auf Zulassung zur Plattform besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen.

(2) Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung unserer Nutzungsbedingungen ist die Registrierung mit keinerlei weiterer Verpflichtung für den Nutzer verbunden. Der Nutzer kann die Nutzung der Plattform jederzeit beenden und seinen Account löschen. Gleiches gilt für einzelne Einträge.

(3) Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, verschiedene Daten in seinem Account zu speichern. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Daten wahrheitsgemäß und vollständig einzutragen und die persönlichen Daten in seinem Mitgliedsprofil stets aktuell zu halten und relevante Änderungen – z.B. Adress- oder Kontodaten – unverzüglich nachzutragen. Änderungen können online selbst im eigenen Account vorgenommen werden.

(4) Jeder Nutzer der Plattform darf nur ein Mitgliedskonto eröffnen. Das Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

(5) Gewaltverherrlichende, jugendgefährdende, rassistische oder pornographische Inhalte im Profil eines Nutzers sind verboten.

(6) Jeder Nutzer der Plattform hat sicherzustellen, dass die von ihm verwendeten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind.

(7) Die Nutzer dürfen in ihren Profilen oder Nachrichten nicht auf externe Angebote hinweisen, die mit den Leistungen des Plattformanbieters direkt oder indirekt im Wettbewerb stehen.

(8) Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen behalten wir uns vor, Inhalte auf Profilen jederzeit zu löschen und den jeweiligen Nutzer von der Nutzung der Plattform auszuschließen. Hat der Nutzer einen Verstoß zu vertreten, ist der Nutzer verpflichtet, uns alle entstandenen Schäden und Aufwände zu ersetzen und uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die uns aufgrund des Verstoßes des Nutzers gegen die Bedingungen gemäß Abs. 3 bis 7 entstehen oder gegen uns aus diesem Grund geltend gemacht werden.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Wir sind berechtigt, jede Bewerbung eines Nutzers mit dessen Zustimmung an potentielle Arbeitgeber weiterzuleiten oder diesen eine Bewerbung zugänglich zu machen. Insoweit räumt der Nutzer dem Plattformbetreiber ein nicht-ausschließliches räumlich unbeschränktes und kostenloses Nutzungsrecht an den vom Nutzer auf der Plattform bereitgestellten Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsvideos ein. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

(2) Das Nutzungsrecht gemäß Abs. 1 endet mit Löschung seines Accounts durch den Nutzer.

§ 5 Gewährleistung durch den Plattformbetreiber

(1) Informationen über Nutzer stellen wir so zur Verfügung, wie sie uns vom Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen von Nutzern und für die Inhalte des Profils eines Nutzers. Sollten wir Kenntnis davon erlangen, dass in einem Profil eines Nutzers rechtswidrige Inhalte enthalten sind, so werden wir diese Inhalte löschen.

(2) Wir stellen Nutzern die Plattform kostenlos zur Verfügung. Unsere Haftung richtet sich nach den §§ 599, 600 Bürgerliches Gesetzbuch. Darüber hinaus haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

§ 6 Datenverarbeitung; Datenschutz

Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen, die jederzeit hier eingesehen werden können: https://talentcube.de/datenschutz.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollissionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CSIG) gilt nicht. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung sowohl der Interessen des Nutzers als auch des Plattformbetreibers als zumutbar erscheint. Diese Berechtigung zur Änderung umfasst nicht wesentliche Inhalte des Vertragsverhältnisses, insbesondere Umfang und Qualität der gegenseitigen Leistungspflichten sowie die Vertragslaufzeit. Der Nutzer hat nach der Ankündigung ein Widerspruchsrecht. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Widerspruchserklärung innerhalb von 6 Wochen ab Information über die Änderung. Widerspricht der Nutzer nicht, so gilt die Änderung als genehmigt. Zusammen mit der Änderungsankündigung wird der Plattformbetreiber den Nutzer auf diesen Umstand hinweisen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht beeinträchtigt.

Stand Mai 2019